In dem neu errichteten Haus neben dem Schulgebäude befindet sich unser Kindergarten und der Hort der Johannes Schule.

In der ersten Etage sind alle Hortgruppen untergebracht. Neben den einzelnen Gruppenräumen gibt es eine gut ausgestattete offene Werkstatt.

Mit der Schule zusammen bilden wir eine verlässliche Halbtags - Grundschule (VHG) mit ergänzender Betreuung (Hort). Die Kinder kommen nach Schulschluss ab 12 Uhr zu uns in den Hort. Um 13.30 Uhr endet die VHG und die Kinder mit  Hortvertrag  können je nach Betreuungsbedarf  und -anerkennung bis 16 oder 18 Uhr im Hort betreut werden.

Unser Hort bietet den Kindern einen Rahmen, Rhythmen und Gewohnheiten, die Sicherheit geben. Ihre eigene feste Gruppe oder die emotionale Anbindung an die Klassenerzieher:innen gibt ihnen Geborgenheit und einen familiären Rahmen. In diesem vertrauten Umfeld lernen sie, sich mit sich und ihrer Welt auseinander zu setzen, selbstständig Lösungen bei Konflikten zu finden und Verständnis und Toleranz im Umgang miteinander zu üben. Die Erzieher:innen sehen sich hier als Begleiter:innen und geben den Kindern hierbei Halt und Vertrauen in das Entwickeln dieser wichtigen Fähigkeiten.


der hort

 

 

 

Die Johannes Schule ist von Klasse 1 bis einschließlich Klasse 6 eine verlässliche Halbtagsgrundschule. Somit ist gewährleistet, dass alle Schüler:innen dieser Klassenstufen von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr in der Schule betreut werden und ein kostenloses Mittagessen erhalten.

Die VHG ist durch die Möglichkeit, Unterstützung durch Erzieher:innen des Hortes bereits am Vormittag im Unterricht zu erhalten, sowohl eng mit der Schule als auch dem Hortbetrieb verknüpft.

 

 

Klasse 1-2:

Zur Unterstützung des Hauptunterrichtes und des Fachunterrichtes, welcher durch die Klassenlehrperson unterrichtet wird, steht dieser eine feste Erzieher:in (Klassenerzieher:in) zur Verfügung.

In einem festen Team arbeiten Klassenlehrperson und zwei Erzieher:innen, welche abwechselnd im Vormittagsbereich tätig sein können, zusammen und treffen hierbei individuelle Absprachen zur praktischen Gestaltung ihrer Arbeit.

Eine Erzieherperson kann die Begleitung des Vormittags bis zum frühen Nachmittag übernehmen, die zweite Erzieher:in kann zum Schulschluss hinzustoßen und die Kinder bis zum Ende der Hortzeit begleiten. In der betreuungsintensiven Zeit während der Mittags- und frühen Nachmittagszeit arbeiten die Erzieher:innen so in doppelter Besetzung mit ihrer Klasse zusammen.

Klasse 3-6:

Können die Erzieher:innen der ersten und zweiten Klasse vornehmlich in ihren Klassen tätig sein und hier den/die Klassenlehrer:in unterstützen, steht der dritten bis sechsten Klasse übergreifend zunächst eine Erzieher:in während des Vormittags begleitend zur Seite.

Der Raum der VHG/ Unterstufe („Schuloase“) befindet sich aktuell in der Bibliothek im ersten Stock und ist so Anlaufstelle für Kinder, welche eine besondere Betreuung benötigen.

Der Aufgabenbereich der Erzieher:innen um fasst folgende Punkte:

  • Während der Ankommenszeit zwischen 8 Uhr und 8 Uhr 20 ist die Erzieher:in im Schulgebäude präsent und unterstützt beim Beginn des Schultages.
  • Bei Übergängen/ Wechseln zu Pausen, Fachunterrichten etc. ist die Erzieher:in präsent und begleitet Klassen oder einzelne Kinder.
  • Nach individueller Absprache begleitet die Erzieher:in die Klassen im Hauptunterricht oder in den Fachunterrichten, z.B. zur Unterstützung von Projekten wie die handwerklichen Tätigkeiten in der dritten Klasse.
  • Kinder, welche temporär eine Auszeit vom Klassenverband benötigen, werden in der Schuloase betreut oder beim Verrichten einer sinnvollen Tätigkeit, z.B. im Garten eingebunden.
  • Kindern, denen es nicht gut geht, werden in der Schuloase betreut (Krankenliege) und die Eltern gegebenenfalls benachrichtigt.
  • Ist die Klassenlehrperson erkrankt, vertritt in der Regel eine Lehrperson den Hauptunterricht. Die Erzieher:in, welche die spezifischen Abläufe des Unterrichts kennt, kann hier unterstützend zur Seite stehen.

 

 

Im Hort werden aktuell 157 Kinder von 10 Erzieher:innen, einer Auszubildenen und einer pädagogischen Fachkraft betreut und begleitet. In den Klassen 1-4 sind je zwei feste Klassenerzieher:innen für ihre Klasse eingesetzt, Klasse 5 und 6  ist je eine feste Klassenerzieher:in zugeteilt.

Die Klassenerzieher:innen sind wie die Klassenlehrer:innen feste Bezugspersonen, da sie die Kinder in den Zeiten der verlässlichen Halbtagssgrundschule, beim gemeinsamen Mittagessen und in der Hortzeit am Nachmittag betreuen.

Jeder Klasse steht ein eigens für sie eingerichteter Hortraum zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet hier der Raum der 5. und 6. Klasse, die sich einen Raum teilt.

Nach Schulschluss werden die Kinder je nach Klassenstufe entweder von ihren Erzieher:innen aus der Schule abgeholt oder suchen selbständig den Hort auf.

Je nach Situation und Stundenplan schließt sich direkt das Mittagessen oder eine freie Spielzeit auf dem angrenzenden Spielplatz an.

Nach dem Mittagessen bleiben die Kinder zunächst im Klassenverband. Hierbei besteht die Möglichkeit, klasseninterne Absprachen zu treffen, Konflikte zu bearbeiten und den Kindern Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten anzubieten.

Ab 14 Uhr öffnen sich die Räume für das offene Angebot des Hortes. Hierbei haben die Kinder die Möglichkeit, sich alters- und klassenübergreifend den aktuellen Angeboten, Ausflügen und Projekten zuzuordnen. Ebenso ist es möglich, frei auf dem Spielplatz, dem Schulhof oder auch in den Räumen zu spielen.

Auf dem Schulhof stehen den Kindern vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, wie Fußball- und Basketballspiele, Einräder, Hockey und Pedalos zur Verfügung.

Die Angebote und Ausflüge orientieren sich sowohl an den Ideen und Bedürfnissen der Kinder als auch am jahreszeitlichen Geschehen (z.B. basteln für Ostern oder Weihnachten, Ausflüge zur Schlittschuhbahn oder in den Skatepark).

Unser Anliegen ist es, den Kindern Freiräume zum Spielen und Entwicklungsmöglichkeiten von Lebens- und Lernprozessen zu ermöglichen. Ihr eigenständiges kreatives Schaffen zu begleiten und anzuregen ist unsere Hauptaufgabe.

 


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Anmeldung
Für die Anmeldung wird ein so genannter Hortschein benötigt. Diese Bewilligung ist beim zuständigen Bezirksamt des Wohnortes erhältlich
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